Barrierefreiheit im Onlineshop: was das BFSG verlangt und wer ausgenommen ist
Seit dem 28. Juni 2025 muss ein Onlineshop, der an Verbraucher verkauft, barrierefrei sein, außer der Betreiber ist ein Kleinstunternehmen. Seit dem 26. September 2025 prüft eine gemeinsame Stelle der Länder, auch mit automatischen Tests. Hier steht, ob du betroffen bist, was du tun musst und was droht.
Veröffentlicht am 21.07.2026, überarbeitet am 15.10.2026
12 Minuten Lesezeit
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um, den European Accessibility Act. Für Onlineshops heißt das: Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen müssen Produkte finden, in den Warenkorb legen und bezahlen können, auch mit Tastatur oder Screenreader.
Ende 2025 lebten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Dazu kommen ältere Menschen, die schlecht sehen, und alle, die gerade nur eine Hand frei haben. Barrierefreiheit ist also nicht nur Pflicht, sondern auch Umsatz.
Muss mein Onlineshop barrierefrei sein?
Ja, wenn er Verbrauchern ermöglicht, online einen Vertrag abzuschließen. Das BFSG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps, über die Verbraucher kaufen oder buchen. Welches Shopsystem du nutzt, spielt keine Rolle.
Auch eine Terminbuchung mit Vertragsschluss kann darunterfallen. Rein informative Websites ohne Kauf- oder Buchungsfunktion sind dagegen nicht erfasst. Mit dem Prüfer oben im Kopf dieser Seite kommst du in fünf Fragen zu einer ersten Einschätzung.
Gilt das BFSG auch für Kleinstunternehmen und B2B-Shops?
Kleinstunternehmen sind für ihren Shop ausgenommen, reine B2B-Shops auch, aber nur unter klaren Bedingungen.
Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Teilzeitkräfte zählen anteilig. Achtung: Das ist nicht dasselbe wie der Kleinunternehmer aus dem Umsatzsteuerrecht.
Geräte bleiben pflichtig: Verkaufst du Produkte, die selbst unter das Gesetz fallen, etwa Computer, Smartphones oder E-Book-Reader, gelten für diese Produkte die Anforderungen auch als Kleinstunternehmen.
B2B-Shops sind nur dann nicht erfasst, wenn Verbraucher wirksam ausgeschlossen sind. Ein Hinweis „nur für Gewerbekunden“ reicht nicht, wenn Privatleute trotzdem bestellen können. Mischshops fallen darunter.
Kleinstunternehmen können sich kostenlos von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit beraten lassen.
Welche Anforderungen gelten konkret: WCAG 2.1 oder 2.2?
Das Gesetz nennt keine WCAG-Version. In der Praxis gilt die Norm EN 301 549, und deren neue Fassung stellt auf WCAG 2.2 um. Die Verordnung zum BFSG verlangt, dass der Shop „erfassbar, bedienbar, verständlich und belastbar“ gestaltet ist, und zwar nach dem Stand der Technik.
Als Vermutung für die Einhaltung gelten harmonisierte Normen, die im Amtsblatt der EU stehen. Die Norm EN 301 549 in Version 4.1.1 ist seit dem 2. September 2026 veröffentlicht und baut auf WCAG 2.2 Stufe AA auf. Ihre Aufnahme ins Amtsblatt wird für Ende 2026 erwartet. Wer heute umbaut, sollte deshalb WCAG 2.2 AA anstreben.
Die häufigsten Mängel in Shops sind fehlende Alternativtexte für Produktbilder, zu geringe Kontraste, fehlende Beschriftungen von Formularfeldern und ein Checkout, der sich nicht mit der Tastatur bedienen lässt. Für Onlineshops verlangt die Verordnung ausdrücklich, dass auch Anmeldung, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen barrierefrei sind.
Probier aus, welche Farben den Mindestkontrast schaffen:
Was muss in die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Vier Angaben aus Anlage 3 des BFSG, und zwar in den AGB oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle, selbst barrierefrei. Das Wort „Barrierefreiheitserklärung“ steht übrigens nicht im Gesetz, gemeint sind die Pflichtinformationen aus Anlage 3 des BFSG.
eine allgemeine Beschreibung deiner Dienstleistung in barrierefreiem Format
die Erläuterungen, die man zur Nutzung braucht
eine Beschreibung, wie dein Shop die Anforderungen erfüllt
die zuständige Marktüberwachungsbehörde: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Die vierte Angabe fehlt in vielen Shops. Bekannte Barrieren und eine Kontaktmöglichkeit für Hinweise sind nach dem BFSG keine Pflicht, wir empfehlen sie trotzdem. Sie zeigen, dass du dich kümmerst. Verlinke die Seite im Footer neben Impressum und Datenschutz.
Wie prüft die Marktüberwachungsstelle MLBF?
Risikobasiert: auf Antrag von Verbrauchern und Verbänden und von sich aus, bei Websites auch mit automatisierten Vorprüfungen. Die MLBF ist eine gemeinsame Anstalt aller 16 Länder und seit dem 26. September 2025 voll zuständig. Ihre Strategie für Dienstleistungen (Stand 8. Januar 2026) nennt als Risikofaktoren unter anderem Reichweite, Unternehmensgröße, Komplexität des Angebots und die Ergebnisse automatischer Tests. Wer schon einmal auffiel oder schlecht kooperiert, wird bevorzugt geprüft.
Findet die Behörde Mängel, läuft das in Stufen ab. Tipp auf die Stufen:
Stellst du selbst fest, dass dein Shop nicht konform ist, musst du die Mängel beheben und die MLBF unverzüglich informieren. Die Pflicht gilt dauerhaft, also auch nach Theme-Updates und neuen Apps.
Welche Bußgelder und Abmahnungen drohen?
Bußgelder bis 100.000 Euro für einen nicht barrierefreien Shop, bis 10.000 Euro für andere Verstöße, dazu Abmahnungen von Mitbewerbern. Die 100.000 Euro gelten für das Anbieten einer Dienstleistung, die die Anforderungen nicht erfüllt. Bis 10.000 Euro kosten zum Beispiel fehlende Auskünfte an die Behörde oder eine unterlassene Meldung.
Die ersten Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit kamen schon im August 2025. Im bekanntesten Fall wurde ein Vergleich von knapp 600 Euro angeboten. Ein Gericht hat bisher nicht entschieden, ob Verstöße gegen das BFSG überhaupt abmahnfähig sind, zumindest haben wir bis Oktober 2026 keine solche Entscheidung gefunden.
Bekommst du eine Abmahnung: nicht ignorieren, nicht ungeprüft zahlen und keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Lass sie von einer Kanzlei prüfen und behebe die Mängel trotzdem.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin für Shopify oder Shopware?
Nein. Sogenannte Overlays legen nur eine Bedienleiste über den Shop, die Barrieren im Code bleiben. Die Überwachungsstellen von Bund und Ländern haben 2024 gemeinsam erklärt, dass Overlays eine nicht barrierefreie Seite nicht rechtskonform machen. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit warnt, dass sie oft neue Barrieren schaffen.
Shopify: Themes im Theme Store müssen einen Barrierefreiheits-Wert von mindestens 90 im Lighthouse-Test erreichen und manuell getestet sein. Das deckt aber nur einen Teil der WCAG ab, und jede App, jeder Slider und jedes Bewertungs-Widget kann neue Barrieren mitbringen. Mehr unter Shopify-Shop barrierefrei umsetzen.
Shopware 6: Die Storefront zielt laut Entwicklerdokumentation auf WCAG 2.1 AA. Seit Version 6.6 gibt es Verbesserungen, einige über eine eigene Einstellung, weitere kamen mit 6.7. Eigene Themes und Plugins können das wieder brechen. Mehr unter Shopware-6-Shop anpassen.
Die häufigsten Fallen sind Cookie-Banner, die sich nicht per Tastatur schließen lassen, Fenster von Zahlungsanbietern und Captchas im Checkout.
Wie prüfst du deinen Shop selbst in 30 Minuten?
Mit der Tastatur durch den Checkout, Zoom auf 200 Prozent, Kontrast messen und einem automatischen Test als Ergänzung. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren, aber genau die, die auch die Behörde bei ihrer Vorprüfung zuerst sieht. Eine Analyse von 2.446 Shop-Startseiten fand nur bei etwa einem Prozent keine automatisch erkennbaren Mängel.
Bis wann gelten Übergangsfristen?
Für den Shop selbst gibt es keine. Er muss seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Die Übergangsregel bis zum 27. Juni 2030 betrifft nur Verträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, und Produkte, die ein Dienstleister schon vorher rechtmäßig eingesetzt hat. Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer laufen, höchstens 15 Jahre. Eine oft genannte „Übergangsfrist bis 2028“ gibt es nicht.
Fazit: Barrierefrei heißt auch weniger Kaufabbrüche.
Die meisten Barrieren in Shops sind keine großen Umbauten: Alternativtexte, Kontraste, beschriftete Felder und ein Checkout, der mit der Tastatur funktioniert. Davon profitieren alle Kunden, und saubere Überschriften und Alt-Texte helfen auch bei Google und in KI-Antworten.
Wer jetzt prüft und die Erklärung richtig aufsetzt, ist bei einer automatischen Vorprüfung der Behörde auf der sicheren Seite.
Sollen wir deinen Shop prüfen?
Wir testen Checkout, Kontraste und Pflichtangaben in deinem Shopify- oder Shopware-Shop und sagen dir, was zu tun ist. Das erste Gespräch ist kostenlos.
Geprüfter Online Marketing Manager (ILS Hamburg) und Google Partner, zertifiziert für Search- und Shopping-Anzeigen. Betreut Google-Ads-Konten, Unternehmensprofile und Onlineshops von Betrieben im Kreis Unna und in ganz Deutschland.
Muss ein kleiner Onlineshop mit drei Mitarbeitern barrierefrei sein?
Meist nicht. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind für ihren Shop ausgenommen. Verkauft der Shop aber Geräte wie Computer oder Smartphones, gelten für diese Produkte die Anforderungen trotzdem.
Gilt das BFSG für reine B2B-Shops?
Nein, wenn Verbraucher wirksam ausgeschlossen sind. Ein Hinweis allein reicht nicht, wenn Privatleute trotzdem bestellen können. Shops, die an Unternehmen und Verbraucher verkaufen, fallen unter das Gesetz.
Was passiert, wenn mein Onlineshop nicht barrierefrei ist?
Die Marktüberwachungsstelle MLBF fordert dich zuerst mit Frist zur Korrektur auf. Bleibt das aus, kann sie anordnen, das Angebot einzustellen. Dazu kommen Bußgelder bis 100.000 Euro und das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber.
Wie kann ich prüfen, ob mein Shop barrierefrei ist?
Bedien den Checkout nur mit der Tastatur, vergrößere die Seite auf 200 Prozent, miss die Kontraste und lass einen automatischen Test laufen. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren, eine manuelle Prüfung gehört dazu.
Muss die Erklärung zur Barrierefreiheit bekannte Mängel auflisten?
Nach Anlage 3 des BFSG nicht. Pflicht sind die Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zur Nutzung, wie die Anforderungen erfüllt werden und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Bekannte Mängel und ein Kontaktweg sind trotzdem empfehlenswert.
Gilt schon WCAG 2.2 oder noch 2.1?
Das Gesetz nennt keine Version. Die Norm EN 301 549 in Version 4.1.1 mit WCAG 2.2 ist seit September 2026 veröffentlicht, ihre Aufnahme ins EU-Amtsblatt wird für Ende 2026 erwartet. Wer heute umbaut, sollte WCAG 2.2 AA anstreben.