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Shops und Recht

Keine Rechtsberatung

Widerrufsbutton in Shopware 6 und Shopify: so richtest du ihn ein und prüfst ihn

Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Shop, der online Verträge mit Verbrauchern schließt, eine elektronische Widerrufsfunktion haben, den sogenannten Widerrufsbutton nach § 356a BGB. Hier steht, wie er in Shopware 6 und Shopify eingerichtet wird und woran die ersten abgemahnten Shops gescheitert sind.

André Schreiber

André Schreiber

Veröffentlicht am 18.07.2026, überarbeitet am 15.10.2026

11 Minuten Lesezeit

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei.

Bisher reichte es, wenn Kunden einen Widerruf per E-Mail oder Formular schicken konnten. Jetzt muss der Weg direkt im Shop stehen: eine Schaltfläche, ein kurzes Formular, eine zweite Schaltfläche und eine automatische Bestätigung. Grundlage ist eine EU-Richtlinie von 2023, die Deutschland im Februar 2026 umgesetzt hat.

Probier den Ablauf oben im Kopf dieser Seite einmal selbst aus. Darunter steht, was das Gesetz genau verlangt und wie du es in deinem Shopsystem umsetzt.

Was verlangt § 356a BGB genau von meinem Shop?

Zwei Schaltflächen mit festem Text, ein Formular mit drei Angaben und eine sofortige Eingangsbestätigung. Die erste Schaltfläche heißt „Vertrag widerrufen“ oder trägt eine gleichbedeutende, eindeutige Formulierung. Sie muss während der ganzen Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein.

Sie führt zu einem Formular, in dem der Kunde nur drei Dinge angibt: seinen Namen, Angaben, mit denen der Vertrag erkennbar ist, etwa die Bestellnummer, und das Kommunikationsmittel für die Bestätigung, meist die E-Mail-Adresse. Danach folgt die zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“.

Nach dem Absenden musst du den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, also per E-Mail, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Eine Erklärung, die vor Fristende über die Funktion abgeschickt wird, gilt als rechtzeitig. Speichere die Eingänge deshalb mit Zeitstempel.

Wer braucht den Widerrufsbutton und wer nicht?

Jeder, der über eine Website oder App Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließt, unabhängig von Größe und Umsatz. Das gilt für Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte. Nicht betroffen sind reine B2B-Shops, Bestellungen per Telefon, Fax oder Katalog und Verträge, für die kein Widerrufsrecht besteht.

Auch Dienstleister mit Online-Buchung können betroffen sein, aber nur, wenn die Buchung schon ein Vertrag mit konkreter Leistung und Preis ist. Eine reine Terminanfrage reicht dafür nicht.

Nicht verwechseln: Der Kündigungsbutton für Abos ist eine eigene Pflicht, beide Schaltflächen müssen getrennt sein. Die sogenannte Button-Lösung für den Bestellknopf ist wieder etwas anderes.

Wo muss der Widerrufsbutton stehen, und reicht der Footer?

Er muss ohne Anmeldung von jeder Seite aus erreichbar sein, auf dem Handy wie am Rechner, und sich vom Rest abheben. Nur im Kundenkonto reicht nicht, weil Gastbesteller keins haben. Ausnahme: Verträge lassen sich ohnehin nur mit Konto schließen.

Ein unauffälliger Link im Footer ist riskant. Die Wettbewerbszentrale hat im August 2026 einen Shop abgemahnt, der „Widerruf & Rückgabe“ in die Linkliste neben AGB und Impressum gesetzt hatte. Schieb den Regler und vergleich:

Sicher sind ein Eintrag im Header oder ein farblich abgesetzter Button im Footer mit genau dem Text „Vertrag widerrufen“. Begriffe wie „Stornieren“, „Widerruf“ allein oder „Bestellung widerrufen“ gelten als unsicher. Und keine Umwege: keine Weiterleitung über Hilfeseiten, keine Rabattangebote, keine Rückfrage „Wirklich widerrufen?“. Genau solche Zwischenfragen wurden im selben Fall beanstandet.

Wie richtest du den Widerrufsbutton in Shopware 6 ein?

Ab Shopware 6.6.10.14 und 6.7.9.0 ist die Funktion enthalten, sie muss aber von Hand eingerichtet werden. So gehst du vor:

  1. Prüf deine Version. Liegt sie darunter, ist zuerst ein Update nötig.
  2. Leg in den Erlebniswelten ein Layout vom Typ Shopseite an und füg das Formular vom Typ „Widerruf“ ein.
  3. Weise das Layout unter Einstellungen, Shop, Stammdaten als Seite für den Widerrufsantrag zu.
  4. Aktiviere den Eintrag „Vertrag widerrufen“ im Footer und prüf, ob dein Theme ihn sichtbar und hervorgehoben zeigt.
  5. Prüf im Flow Builder, dass die Bestätigungsmail an den Kunden rausgeht, und leere den Cache.
  6. Teste alles mit einer Gastbestellung, auf dem Handy und am Rechner.

In Foren berichten Händler nach dem Update von fehlenden Layouts, ausbleibenden Bestätigungsmails und Themes, die den Footer überschreiben. Bei eigenen Themes, Headless-Frontends und Apps ist die sichtbare Einbindung Projektarbeit, Shopware liefert dafür nur Logik und Formular. Wenn du dabei Hilfe brauchst: Widerrufsfunktion in Shopware 6 einrichten lassen.

Wie geht der Widerrufsbutton in Shopify?

Shopify hat bis heute keinen öffentlichen Widerrufsweg ohne Anmeldung, du brauchst eine App, ein Snippet oder eine eigene Lösung. Seit dem 18. Juni 2026 können Kunden über die Selbstbedienungs-Rückgaben zwar auch Stornierungen anfragen. Das läuft aber nur über die neuen Kundenkonten mit Anmeldung per Code und hat nicht die zwei Stufen. Den Widerrufsbutton ersetzt es nicht.

Drei Wege sind üblich:

  • App aus dem App Store mit eigener Widerrufsseite. Prüf, ob sie ohne Anmeldung funktioniert, beide Stufen hat, die Bestätigung mit Datum und Uhrzeit verschickt und ob ein Gratistarif eine Obergrenze an Widerrufen hat.
  • Code-Snippet eines Anbieters von Rechtstexten, eingebaut ins Theme.
  • Eigene Lösung mit Theme-Seite, Formular und automatischer Mail. Das normale Kontaktformular reicht nicht, weil die zweite Stufe und die automatische Bestätigung an den Kunden fehlen.

Gehen dabei Kundendaten an einen App-Anbieter, gehört das in die Datenschutzerklärung. Mehr unter Shopify-Shop rechtlich und technisch prüfen lassen.

Was muss in der Eingangsbestätigung stehen?

Der Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Die Bestätigung bestätigt nur den Eingang, nicht, dass der Widerruf wirksam ist. Sie darf also nicht klingen, als sei schon alles geprüft.

Gut: „Wir haben deinen Widerruf zur Bestellung 100234 am 15.10.2026 um 14:32 Uhr erhalten. Inhalt deiner Erklärung: …“
Schlecht: „Dein Widerruf ist wirksam, das Geld ist unterwegs.“

Den zweiten Satz schreibst du erst, wenn du den Widerruf geprüft hast, in einer eigenen Nachricht.

Musst du die Widerrufsbelehrung ändern?

Ja. Die Belehrung muss jetzt auch über die Widerrufsfunktion und ihre Platzierung informieren. So verlangt es das Gesetz, das Muster enthält dafür einen neuen Gestaltungshinweis. Fehlt dieser Hinweis, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt dann erst 12 Monate und 14 Tage nach Lieferung.

Rechne aus, was das für eine Bestellung bedeutet:

Was passiert, wenn der Button fehlt oder falsch umgesetzt ist?

Das reale Risiko ist die Abmahnung, dazu eine verlängerte Widerrufsfrist. Die ersten Fälle aus dem August 2026: Die Wettbewerbszentrale forderte 390 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, der Verband Sozialer Wettbewerb 416,50 Euro von einem Shop ganz ohne Button. Urteile gab es bis Oktober 2026 nicht.


Fazit: Einmal richtig einrichten, dann testen.

Der Widerrufsbutton ist technisch kein großes Projekt. Die Fehler entstehen bei den Details: Text, Platzierung, Zwischenschritte, Bestätigungsmail und Belehrung. Wer einmal als Gast bestellt und widerruft, findet die meisten davon selbst.

Wenn du gerade am Shop bist, lohnt auch ein Blick auf die Barrierefreiheit im Onlineshop nach BFSG, denn auch die Widerrufsseite muss barrierefrei sein.

Sollen wir deinen Widerrufsweg prüfen?

Wir testen den Ablauf in deinem Shopware- oder Shopify-Shop als Gast, auf dem Handy und am Rechner, und richten fehlende Teile ein. Das erste Gespräch ist kostenlos.

André Schreiber

Geschrieben von André Schreiber

Geprüfter Online Marketing Manager (ILS Hamburg) und Google Partner, zertifiziert für Search- und Shopping-Anzeigen. Betreut Google-Ads-Konten, Unternehmensprofile und Onlineshops von Betrieben im Kreis Unna und in ganz Deutschland.

Mehr über uns

Seit dem 19. Juni 2026. Grundlage ist § 356a BGB, der eine EU-Richtlinie von 2023 umsetzt. Die Pflicht gilt für alle Shops, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, unabhängig von der Größe.

Das ist riskant. Der Button muss hervorgehoben und leicht zugänglich sein. Ein unauffälliger Link in der Footer-Liste wurde im August 2026 abgemahnt. Sicherer ist ein Eintrag im Header oder ein farblich abgesetzter Button.

Ab Shopware 6.6.10.14 und 6.7.9.0. Die Funktion ist dann enthalten, muss aber eingerichtet werden: Layout mit Widerrufsformular anlegen, in den Stammdaten zuweisen, Footer-Eintrag aktivieren und die Bestätigungsmail prüfen.

Nein, Stand Oktober 2026 nicht ohne Anmeldung. Die Stornierung über die Selbstbedienungs-Rückgaben seit Juni 2026 setzt ein Kundenkonto voraus und hat keine zwei Stufen. Du brauchst eine App, ein Snippet oder eine eigene Lösung.

Als Pflichtfeld nicht. Das Gesetz nennt nur Name, Angaben zum Vertrag und das Kommunikationsmittel für die Bestätigung. Ob ein freiwilliges Feld zulässig ist, wird unterschiedlich gesehen. Am sichersten lässt du es weg.

Ja, für den Händler als Vertragspartner. Meist setzt der Marktplatz die Funktion um. Prüf trotzdem, ob sie für deine Bestellungen tatsächlich angezeigt wird, denn verpflichtet bleibst du.